Sicherheits- und
Gesundheitskoordination
Seit 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
in Kraft.
Für jede Baumaßnahme, bei der Beschäftigte
mehrerer Firmen tätig werden, ist ein Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator zu bestellen, wenn der Bauherr diese
Aufgabe nicht selbst wahrnehmen kann. |